AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spezialis Translations

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sind Grundlage aller Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Spezialis Translations (im Folgenden: die „Auftragnehmerin“). Bestellungen können ausschließlich auf Basis der folgenden AGB akzeptiert und umgesetzt werden.

1.2. Keine Leistungen werden auf Basis anderer AGB erbracht und es wird deshalb bereits hiermit die Geltung anderer AGB zurückgewiesen und ihr widersprochen. Andere Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen können somit nur insoweit anerkannt werden, als ihre Geltung ausdrücklich in diesem AGBs vorgesehen ist, sie mit den vorliegenden AGB übereinstimmen oder von der Auftragnehmerin im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder der Leistung erklärt werden (Individualvereinbarung).

2. Vertragsabschluss und weiterer Bestellprozess

2.1. Angebote der Auftragnehmerin sind stets freibleibend und unverbindlich. Alle von der Auftragnehmerin in Angeboten, auf der Website oder in Korrespondenz bereit gestellten Daten, Beschreibungen und Informationen sind unverbindlich.

2.2. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme (per E-Mail genügt) des von der Auftragnehmerin übermittelten Angebots durch den Auftraggeber.

2.3. Im Rahmen der Bestellung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie:
• für ein bestimmtes Zielland bestimmt ist;
• nur der Information;
• der Veröffentlichung und Werbung;
• für rechtliche Zwecke oder
• irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.

Bei Aufträgen, die Post-Editing eines maschinell übersetzten Textes zum Gegenstand haben muss zudem der Auftraggeber der Auftragnehmerin mitteilen, welche Qualitätsanforderungen an den überarbeiteten Text gestellt werden (Light Post-Editing vs. Full Post-Editing).

2.4. Wird der Zweck des Auftrages der Auftragnehmerin nicht bekannt gegeben, so hat die Auftragnehmerin den Auftrag nach ihrem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 2.3, zweiter Punkt) auszuführen.

2.5. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin rechtzeitig (bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, Datenbanken o.ä.) bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.

2.6. Der Auftraggeber darf den gelieferten Text nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Text für einen anderen Zweck verwendet, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Auftragnehmerin.

2.7. Übersetzungen bzw. überarbeitete Texte sind von der Auftragnehmerin, sofern nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form zu übermitteln.

2.8. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

2.9. Der Name der Auftragnehmerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung bzw. dem überarbeiteten Text beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt wurde (oder, bei Post-Editing Aufträgen, überarbeitet wurde) bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen die Auftragnehmerin nicht ihre Zustimmung gegeben hat.

2.10. Vom Auftragsgegenstand nicht umfasst ist die Prüfung, ob die im Rahmen der Übersetzung gewählte Wortwahl geeignet ist, die vom Auftraggeber gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen oder nicht gewünschte Rechtsfolgen auszuschließen. Eine solche Tätigkeit kann nur durch einen Rechtsberater erfolgen, der mit den Rechtsordnungen vertraut ist, die der übersetzte Text berührt. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, sich an einen unabhängigen Rechtsberater zu wenden.

3. Honorare

3.1. Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach der Länge, Art und Komplexität des Ausgangstextes. Post-Editing wird nach Zeitaufwand verrechnet, wobei der Stundensatz von der Komplexität des Ausgangstextes abhängt.

3.2. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z.B. weil er den Text nicht (bzw. nicht rechtzeitig) zur Verfügung stellt oder andere Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, jedenfalls 50 % des Auftragshonorars zu bezahlen. Die Anrechnungsregelung nach § 1168 ABGB ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.

3.3. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

3.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können nachträgliche Auftragsänderungen zusätzlich zu dem Basisauftragspreis zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3.5. Für Eilaufträge sowie Arbeiten in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen (in Österreich) können angemessene Zuschläge verrechnet werden.

4. Lieferung

4.1. Liefertermine und/oder Fristen für die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung und bei rechtzeitiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, wie insbesondere der rechtzeitigen Übermittlung der erforderlichen Unterlagen verbindlich.

4.2. Die Vereinbarung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist ist nur dann als Fixgeschäft zu verstehen, wenn diese schriftlich und ausdrücklich als “fix“ bezeichnet wird.

4.3. Liefertermine und/oder Fristen verlängern sich auch bei Fixgeschäften jedenfalls in dem Umfang, in dem sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug befindet bzw. befunden hat.

4.4. Ist die Lieferung infolge eines EDV-Gebrechens im Bereich der Auftragnehmerin oder im Bereich des von der Auftragnehmerin verwendeten Übersetzungstools zu dem gemäß Punkt 4.1. vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht möglich, wird der Auftraggeber darüber umgehend informiert und der nächstmögliche Termin bekannt gegeben. Bei Verzögerungen aus diesem Grund ist ein Rücktritt durch den Auftraggeber erst unter der gemäß Punkt 6.2. genannten Nachfristsetzung möglich, wenn auch der Ersatztermin nicht eingehalten wird.

4.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei der Auftragnehmerin. Diese hat keine Verpflichtungen zur Aufbewahrung oder den sonstigen Umgang damit betreffend. Die Bestimmungen von Punkt 9. sind hiervon unberührt.

5. Höhere Gewalt

5.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Als Ereignisse der höheren Gewalt sind insbesondere anzusehen: Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, längere Stromausfälle und der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

5.2. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

6. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

6.1. Sämtliche Mängelrügen bzgl. der Qualität des gelieferten Textes sind innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Lieferung geltend zu machen. Ist die Lieferung per Post vereinbart, gilt der Text als geliefert mit der Übergabe zur Post. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
6.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Verbesserung der Leistung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Auftragnehmerin von der Pflicht, Mängel zu beheben, befreit. Werden die Mängel innerhalb der oben genannten Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
6.3. Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
6.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. Kommt es aufgrund der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten zu einer Preisminderung gemäß Punkt 6.3. und hat der Auftraggeber bereits das volle Honorar an die Auftragnehmerin bezahlt, so wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den entsprechenden Betrag rückerstatten.
6.5. Für Texte, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Auftragnehmerin Korrekturfahnen vorgelegt werden bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. Unterlässt dies der Auftraggeber, kann die Auftragnehmerin einen angemessenen Kostenersatz für die zusätzliche Korrekturarbeit verlangen.
6.6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unlesbaren bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.7. Stilistische Verbesserungen werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
6.8. Für auftragsspezifische Abkürzungen oder Terminologie, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnung auf einem gesonderten Blatt bzw. in einer gesonderten Datei in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen.
6.10. Zahlen werden in dem gelieferten Text wiedergegeben, wie sie im Quelltext erscheinen. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
6.11. Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzungen der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.

7. Schadenersatz

7.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) für den jeweiligen Auftrag begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden von der Auftragnehmerin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
7.2. Hat die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

7.3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schaden der aufgrund von Fehlern oder der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften (e.g. Verletzungen der Datensicherheit) im Verantwortungsbereich von DeepL (siehe unten) entsteht.

8. Zahlung

8.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum auf das von der Auftraggeberin bekannt gegebenes Bankkonto zu erfolgen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
8.2. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte), die nach Abschluss des Auftrages zu retournieren sind, zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.A. zu verrechnen.
8.3. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 4.1).
8.4. Durch die Einstellung der Arbeit gemäß Punkt 8.3. erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmerin in ihren Ansprüchen in keiner Weise präjudiziert.

9. Verschwiegenheit

9.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche ihr vor und während des Auftragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen, Daten und erworbener Kenntnisse über Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers bzw. des Endkunden des Auftraggebers (im Folgenden: die „Vertraulichen Informationen“) streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vertraulichen Informationen als vertraulich bezeichnet sind oder nicht.

9.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • nachweislich allgemein bekannt waren zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung durch den Auftraggeber oder allgemein bekannt wurden nach ihrer Offenlegung durch den Auftraggeber, ohne dass dies von der Auftragnehmerin zu vertreten ist;
  • der Auftragnehmerin bereits bekannt waren, bevor sie ihr von dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurden;
  • von der Auftragnehmerin ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen selbständig erstellt bzw. generiert wurden; oder
  • infolge einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht zu offenbaren sind.

9.3 Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Abschluss des jeweiligen Auftrages bestehen.

9.4 Bei Aufträgen die Post-Editing zum Gegenstand haben, wird der Ausgangstext anonymisiert bevor er maschinell übersetzt wird, um die Vertraulichkeit zu gewähren.

10. Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber erklärt, dass er über die Erlaubnis zur Übersetzung und Bearbeitung/Verarbeitung des Ausgangstextes und die darin enthaltenen Daten verfügt. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der mangelnden Berechtigung zu der in Auftrag gegebenen Übersetzung ergeben, schad- und klaglos.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Auftragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen der Auftragnehmerin nach Wahl der Auftragnehmerin der Gerichtsstand der Auftragnehmerin oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers. Für Klagen gegen die Auftragnehmerin ist der allgemeine Gerichtsstand der Auftragnehmerin ausschließlich zuständig. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse ist österreichisches materielles Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

12. Datenschutz

12.1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Auftrages (inkl. seiner Anbahnung) erhoben werden (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse), werden lediglich zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet. Für weitergehende Verarbeitungen oder bei Aufträgen, bei denen sensible Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Informationen aus denen die ethnische/rassische Herkunft oder die politischen oder religiösen Überzeugungen eines Menschen hervorgehen) verarbeitet werden sollen, werden besondere Einwilligungen eingeholt.

12.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde und sofern die Auftragnehmerin keinen längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegt, werden sämtliche personenbezogenen Daten, die im Rahmen eines Auftrages erhoben wurden, 5 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem den gegenständlichen Auftrag abgeschlossen wurde, gelöscht bzw. vernichtet. Personenbezogene Daten, die im Vorfeld eines nicht zustande gekommenen Auftrages erhoben wurden, werden sofort gelöscht.

12.3 Bei Post-Editing Aufträgen benutzt die Auftraggeberin DeepL Pro („DeepL Pro“), eine Dienstleistung von DeepL SE, ein Unternehmen mit Sitz in Köln, Deutschland („DeepL“). Die Benutzung von DeepL Pro durch die Auftraggeberin geschieht gemäß den AGBs von DeepL. DeepL unterliegt deutschem Recht und hat u.a. die Bestimmungen der DSGVO sowie des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

12.4 Im Rahmen der Verwendung von DeepL Pro werden allfällige im Ausgangstext enthaltenen nicht-sensiblen persönlichen Daten an DeepL übermittelt und verarbeitet. Diese Verarbeitung geschieht ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages.

13. Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen wirksam und verbindlich.

14. Sonstiges

14.1. Jede von der Auftragnehmerin mit E-Mail versandte Erklärung, Information, Übersetzung und Empfangsbestätigung gilt dem Auftraggeber als zugegangen, wenn die E-Mail an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse versandt wird (iS des § 12 ECG).

14.2. Nur die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bindend. Die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.